Zertifizierungen


Neben den Anforderungen hinsichtlich Technik, Preis, Leistung und Einhaltung von Liefervereinbarungen hat das Qualitäts-Management einen besonderen Stellenwert bei WESPA.

Das Qualitätsmanagement ist integraler Bestandteil der Produktion in Melsungen. Um die Qualität sicherzustellen, werden unter anderem folgende Maßnahmen getroffen:

  

  • Ständige Qualitätsüberwachung aller Chargen
  • Überwachung jedes Produktionsschrittes
  • Modernste Produktionsverfahren mit visueller Überwachung
  • Laboruntersuchungen
  • Härtegrad-Untersuchungen
  • Analyse von Material und Werkstoffen
  • Produktionsüberwachung.
  • Ständige 5S und Kaizen Events.
  • Ziel: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

Qualitätsmanagement | ISO 9001:2015

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ISO9001:2015 Certification
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Energiemanagement  |  DIN EN ISO 50001:2011

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ISO50001 Certification
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MDS - Material Daten Blatt

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MDS - DEUTSCH 2019
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California P65

P65

Beurteilung: 14.09.2018   PRÜFBERICHT NR. FUHLCP2018-06877

Der Prüfling (Sägeband) ist hinsichtlich der untersuchten Parameter als verkehrsfähig einzustufen (bezogen auf VO (EG) 1907/2006 / VO (EG) 850/2004 / Chemikalienverbotsverordnung) und entspricht auch den Anforderungen der California Proposition 65 (Liste vom Mai 2018).
Für Kalifornien ist der Prüfbericht ein Jahr gültig.

Prüfung durchgeführt von: Intertek Consumer Goods GmbH

(der vollständige Bericht kann auf gesonderter Anforderung zur Verfügung gestellt werden.)



Informationen zu REACH

Die WESPA Metallsägenfabrik Simonds Industries GmbH stellt Produkte her und handelt mit Produkten, die im chemikalienrechtlichen Sinne Erzeugnisse sind. Die Erzeugnisse und Bestandteile der Erzeugnisse beziehen wir vorwiegend von europäischen Lieferanten, in Einzelfällen auch von außereuropäischen Lieferanten. Unseren Kunden unterliegen wir damit den Informationspflichten nach Art. 33 der REACH- Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff) in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten ist.

Die Liste der SVHC Stoffe ist auf den Internetseiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.

Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir diese Informationspflichten sehr ernst. Den gesetzlichen Vorgaben nach Art. 33 der REACH-Verordnung kommen wir durch folgende Vorgehensweise nach:

  • Unsere EU- Lieferanten von Erzeugnissen sind verpflichtet, uns unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Sofern wir eine diesbezügliche Information von unseren Lieferanten erhalten, geben wir diese Information nach Art. 33 der REACH- Verordnung unverzüglich an Sie weiter.
  • Mit allen Nicht- EU- Lieferanten von Erzeugnissen treffen wir gesonderte Vereinbarungen, da sie den REACH- Informationspflichten nicht automatisch unterliegen. Deshalb lassen wir uns von Nicht- EU- Lieferanten schriftlich versichern, daß wir unmittelbar informiert werden, sofern in einem an uns gelieferten Produkt die 0,1 Massenprozentschwelle für einen SVHC-Stoff überschritten wird.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zur Umsetzung der REACH-Verordnung in unserem Unternehmen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Gerne können Sie sich an unseren Ansprechpartner für Fragen zu REACH, Herrn Blume, E-Mail: MBlume@Wespa-Simonds.de wenden.